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Kontrolle der Mittelverwendung

Zu Recht erwartet jeder Spender, dass seine Spende ankommt - beim richtigen Empfänger! Sicher ist Spenden ein Stück weit Vertrauenssache. Aber nach dem Motto: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" freuen wir uns über jeden, der es genau wissen will.

Da gibt zum einen das "Spendensiegel" des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) wichtige Hinweise. Seit 1994 lassen wir uns jährlich vom DZI prüfen, und in jedem Jahr haben wir das „Spendensiegel“ erhalten als "Zeichen für geprüfte Seriosität und Spendenwürdigkeit".

Das Institut prüft
- die wahre, eindeutige und sachliche Werbung
- die nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Mittel
- die eindeutige, nachvollziehbare Rechnungslegung
- die Prüfung der Jahresrechnung
- die Überwachung des Leitungsgremiums durch ein unabhängiges Aufsichtsorgan.

Darüber hinaus lassen wir uns jedes Jahr freiwillig von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer kontrollieren.

Da wir auch Zuschüsse vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft erhalten, stehen auch von diesen Stellen immer wieder Prüfungen an.

Hinzu kommen die Kontrollen des Finanzamts, der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft usw.

"Seit dem Jahr 2006 vergibt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers den "Transparenzpreis". In diesem Zusammenhang bewertet die Universität Göttingen die Transparenz von Spendenorganisationen, so auch von der Andheri-Hilfe. 2007 wurden wir mit einem Sonderpreis für vorbildliche Berichterstattung ausgezeichnet."

Wie sieht die Kontrolle seitens der Andheri-Hilfe bezüglich der Verwendung der Gelder vor Ort aus?

1. Antragsphase

Erhalten wir einen Antrag von einer uns noch unbekannten Organisation, werden zunächst Erkundigungen über deren Seriosität und Kapazität eingezogen. Sind diese Auskünfte positiv oder ist uns der Antragsteller bereits aus erfolgreicher Zusammenarbeit bekannt, so wird der Projektantrag nach strengen Kriterien geprüft. Hierzu stehen in unserer Geschäftsstelle qualifizierte, erfahrene Referenten zur Verfügung. Sie führen einen intensiven Dialog mit den Projektpartnern vor Ort, gleichzeitig aber auch mit unseren einheimischen Regionalvertretern. In Indien sind dies die Mitarbeiter des Andheri Trust, in Bangladesch stellt uns die Caritas eigene Mitarbeiter zur Verfügung.

2. Projektdurchführung

Wird ein Projekt nach intensiver Prüfung bewilligt (je nach Größenordnung vom Geschäftsführer, der 1. oder dem 2. Vorsitzenden oder dem Gesamtvorstand), so wird ein Projektvertrag zwischen dem Antragsteller und der Andheri-Hilfe geschlossen.
Während der Projektdurchführung besteht ein kontinuierlicher Dialog zwischen dem zuständigen Referenten bei der Andheri-Hilfe, dem Regionalvertreter und dem Projektpartner. Berichte und Abrechnungen sind in festgesetzten Zeitabschnitten vorzulegen, Evaluierungen werden gemeinsam geplant. Jedes Projekt wird regelmäßig besucht, sei es von den Regionalvertretern und/oder den Andheri-Hilfe-Referenten. Im direkten Austausch mit den Menschen in den Projekten, aber auch durch die Prüfung der Bücher lässt sich die Mittelverwendung zuverlässig prüfen.
Hinzu kommt, dass unsere Partner verpflichtet sind, Abrechnungen bei ihren Regierungen vorzulegen; d.h. auch hier finden offizielle Prüfungen von unterschiedlichen Seiten statt.

3. Nach Projektende

„Projektende“ bedeutet, das Projekt wird offiziell in die ausschließliche Verantwortung der Menschen vor Ort übergeben. Unsere finanzielle Unterstützung ist beendet. Wir erwarten Nachfolgeberichte - jeweils 12 bzw. 24 Monate nach Projektabschluss - um zu erfahren, wie die Arbeit weitergeht. Unsere Regionalvertreter und Referenten besuchen deshalb ausgewählte Projekte auch noch einige Zeit nach dem offiziellen Projektende.

Selbstverständlich ist die Erfüllung dieser Aufgaben, ist dieser Einsatz von qualifizierten Fachkräften mit Kosten verbunden. Wir meinen, dieses Geld ist sinnvoll angelegt. Auch eine zuverlässige Buchhaltung ist unerlässlich - von der korrekten Ausstellung von Spendenquittungen bis zur Abwicklung steuerlicher und versicherungstechnischer Angelegenheiten. Insgesamt liegen die Verwaltungskosten bei der Andheri-Hilfe - einschließlich der Aufwendungen für das Andheri-Hilfe-Büro, EDV, Versicherungen u.s.w. - unter 10 % und werden damit vom DZI als „niedrig“ eingestuft.

Wenn Sie noch Fragen zur Kontrolle des Mitteleinsatzes haben: Rufen Sie uns an! Wir geben Ihnen gerne Auskunft.



 

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