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Als Mitglied aktiv werden

In der Regel jährlich, mindestens alle zwei Jahre, findet eine Mitgliederversammlung der Andheri-Hilfe Bonn e.V. statt. Hier entscheiden Sie als Mitglied über Grundsätze der Arbeit und über Satzungsänderungen mit. Der Vorstand steht Rede und Antwort über die Vereinsarbeit seit der letzten Versammlung. Sie entscheiden mit über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Sie wählen die neuen Aufsichtsrats, Vorstands- und Beiratsmitglieder.

Auszug aus der Satzung der Andheri-Hilfe Bonn e.V.:

"§ 5 Eine Mitgliederversammlung soll in der Regel jährlich, mindestens alle 2 Jahre, stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen durch Mitteilung im ANDHERI-FORUM oder brieflich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand schriftlich einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, ausgenommen eine Satzungsänderung, für die zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist."

Zum vollständigen Interner LinkSatzungstext.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied kann jede unbescholtene Person werden (§ 3 der Satzung). Es genügt eine schriftliche Anmeldung. Hier geht es zum PDF-Dokument zum HerunterladenAnmeldeformular (normal). Und hier zum PDF-Dokument zum HerunterladenAnmeldeformular mit ermäßigtem Beitrag (Bedingungen siehe unten unter 'Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?').

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Von jedem Mitglied wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt wird, d.h. auch darüber können Sie demnächst mitbestimmen.

Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 36 Euro pro Jahr, bzw. 12 Euro ermäßigt für Schüler, Studenten, Arbeitslose und Rentner. Sie können diesen Mitgliedsbeitrag bequem per Einzugsermächtigung zahlen. Ein entsprechendes Formular finden sie als Teil des Anmeldecoupons, den wir Ihnen auf Anforderung zusenden und der zum Download bereit steht (siehe oben).

Wann erlischt die Mitgliedschaft? Kann ich sie kündigen?

Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Tod des Mitglieds
b) durch jederzeit mögliche Austrittserklärung des Mitglieds an den Vorstand
c) durch Ausschluss, wenn das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt oder der Zielsetzung des Vereins zuwiderhandelt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid an das Mitglied. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung zulässig, die über den Ausschluss endgültig entscheidet
d) aus organisatorischen Gründen, wenn trotz schriftlicher Erinnerung für die Dauer von zwei Jahren keine Beiträge entrichtet wurden.


 

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