Als Mitglied aktiv werden
In der Regel jährlich, mindestens alle zwei Jahre,
findet eine Mitgliederversammlung der Andheri-Hilfe Bonn e.V. statt. Hier
entscheiden Sie als Mitglied über Grundsätze der Arbeit und
über Satzungsänderungen mit. Der Vorstand steht Rede und Antwort
über die Vereinsarbeit seit der letzten Versammlung. Sie entscheiden
mit über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Sie
wählen die neuen Aufsichtsrats, Vorstands- und Beiratsmitglieder.
Auszug aus der Satzung der Andheri-Hilfe Bonn e.V.:
"§ 5 Eine Mitgliederversammlung soll in der Regel jährlich,
mindestens alle 2 Jahre, stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung
einer Frist von 3 Wochen durch Mitteilung im ANDHERI-FORUM oder brieflich
unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand schriftlich
einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
die Einberufung von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes
und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen
beschlussfähig. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit
der anwesenden Mitglieder, ausgenommen eine Satzungsänderung, für
die zwei Drittel Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich
ist.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift
zu fertigen, die vom Vorsitzenden der Versammlung und vom Protokollführer
zu unterzeichnen ist."
Zum vollständigen Satzungstext.
Wie werde ich Mitglied?
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden (§
3 der Satzung). Es genügt eine schriftliche Anmeldung. Hier geht
es zum Anmeldeformular
(normal). Und hier zum Anmeldeformular
mit ermäßigtem Beitrag (Bedingungen siehe unten unter 'Wie
hoch ist der Mitgliedsbeitrag?').
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Von jedem Mitglied wird ein Jahresbeitrag erhoben,
dessen Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgelegt
wird, d.h. auch darüber können Sie demnächst mitbestimmen.
Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 36 Euro pro Jahr, bzw. 12 Euro
ermäßigt für Schüler, Studenten, Arbeitslose und
Rentner. Sie können diesen Mitgliedsbeitrag bequem per Einzugsermächtigung
zahlen. Ein entsprechendes Formular finden sie als Teil des Anmeldecoupons,
den wir Ihnen auf Anforderung zusenden und der zum Download bereit steht
(siehe oben).
Wann erlischt die Mitgliedschaft? Kann ich sie kündigen?
Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Tod des Mitglieds
b) durch jederzeit mögliche Austrittserklärung des Mitglieds
an den Vorstand
c) durch Ausschluss, wenn das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen
des Vereins schädigt oder der Zielsetzung des Vereins zuwiderhandelt.
Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen
Bescheid an das Mitglied. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die
Anrufung der Mitgliederversammlung innerhalb von zwei Wochen nach der
Entscheidung zulässig, die über den Ausschluss endgültig
entscheidet
d) aus organisatorischen Gründen, wenn trotz schriftlicher Erinnerung
für die Dauer von zwei Jahren keine Beiträge entrichtet wurden.
|